Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Baby-, Kleinkinder-, Kinderschwimmkurse, Schwimmkurse für Erwachsene, Aquafitnesskurse, Präventionskurse für Kinder und Erwachsene, Rehasportkurse für Kinder und Erwachsene, in jeglicher Form, § 611 BGB

2. Anmeldung

a.) Anmeldungen zu unseren Kursen können über die Website www.anke-jellinghaus.de (Anmeldeformular) oder in Ausnahmefällen (kein Internetzugang) telefonisch erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Gruppengrößen sind limitiert.
b.) Eine Anmeldebestätigung mit den Kurstagen und Kurszeiten sowie den Zahlungsmodalitäten wird dem Teilnehmer unmittelbar nach der Anmeldung in elektronischer Form übersandt.
c.) Personenbezogene Daten einschließlich Haus- und E-Mail-Adressen werden ausschließlich zur Abwicklung der Kursorganisation verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
d.) Fortsetzungskurse sind individuell neu zu buchen.

3. Teilnahme

a.) Die Teilnahme am Schwimmkurs, Präventions- und Rehakurs , findet auf freiwilliger Basis statt.
b.) Alle Kursteilnehmer (Eltern haften für ihre Kinder) bestätigen mit der Anmeldung, dass sie keine schwerwiegenden Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen haben und bedenkenlos an dem gebuchten Kurs teilnehmen können. Sollten Krankheiten oder Einschränkungen nach der Anmeldung und vor dem Kursbeginn auftreten, sind diese unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Es wird empfohlen, gegebenenfalls im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt über die bedenkenlose Teilnahme am Kurs zu sprechen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schwimmschule ohne entsprechende Kenntnis über etwaige Krankheiten oder Einschränkungen für mögliche Folgeschäden nicht in Anspruch genommen werden kann.

4. Zahlungsmodalitäten

a.) Die Kursgebühr ist bis spätestens 7 Tage vor dem Kursbeginn an die Kontoverbindung bei der Landessparkasse zu Oldenburg, IBAN DE29 2805 0100 0081 4104 66 anzuweisen.
b.) Ein Nichterscheinen zu Kursbeginn entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung, die mit Anmeldung eingegangen wurde.
c.) Bei einer nicht gezahlten Gebühr, ist die Schwimmschule berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € auf die Gebühr zu berechnen.
d.) Sollten zum Kursbeginn keine Zahlung des Teilnehmers vorhanden sein, ist die Schwimmschule berechtigt, den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschließen.
e.) Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€ für:
- Zusätzlich ausgestellte/angeforderte Bescheinigungen für Krankenkassen und andere Institutionen (betrifft nicht die regulären Bescheinigungen der Präventionskurse nach §20)
- Neuausstellung von Schwimmabzeichen und/oder Schwimmausweisen bei Verlust

5. Absage/ Erkrankung/ Nichtteilnahme

a.) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung des gebuchten Kurses. b.) Sollte ein Kurs mangels genügender Teilnehmer nicht zustande kommen, wird die bereits entrichtete Kursgebühr zurückerstattet.
c.) Für Kursstunden, die aufgrund der Verhinderung des Kursleiters seitens der Schwimmschule abgesagt werden, wird entweder eine Vertretung organisiert oder aber ein Nachholtermin angeboten. Sollte dies der Schwimmschule nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Minderung der Kursgebühr.
d.) Für Kursstunden, die wegen technischer Defekte, längerer Krankheit des Kursleiters oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. behördlichen Auflagen) ausfallen müssen, kann der Teilnehmer indes keine Ersatzansprüche stellen, er wird jedoch automatisch in den Folgekurs umgebucht. Die verbliebenden Kurseinheiten des abgebrochenen Kurses werden auf den Folgekurs umgebucht, so dass im Folgekurs ein Einstieg zu der Kurseinheit erfolgt, die dem Stand des vorherigen Kurses entspricht.
e.) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kursstunden wegen Verunreinigung des Gewässers
(z.B. Verkotung / Erbrechen von Teilnehmern) unmittelbar abgebrochen werden und keine Ersatzansprüche auslöst.
f.) Wird ein Kurs trotz Anmeldung seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
g.) Erkrankt ein Teilnehmer im laufenden Kurs längerfristig und legt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, können Nachholtermine nach Rücksprache mit der Kursleitung abgesprochen und vereinbart werden, alternativ kann eine Anrechnung oder Rückerstattung von Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 € seitens des Teilnehmers beantragt werden.

6. Vertragskündigung/ Rücktritt:

a.) Beabsichtigt ein Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, so hat die Rücktrittserklärung in schriftlicher Form (Post, E-Mail, Fax) zu erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang bei der Schwimmschule.
aa.) Schriftliche Absagen bis 14 Tage vor Kursbeginn - Kostenfreie Stornierung.
bb.) Schriftliche Absagen bis 7 Tage vor Kursbeginn - 50% der Kursgebühr wird berechnet.
cc.) Schriftliche Absagen weniger als 7 Tage vor Kursbeginn - 70% der Kursgebühr wird berechnet.
dd.) Schriftliche Absage nach Kursbeginn - 100% der Kursgebühr wird berechnet.

7. Widerrufsrecht.

Dem Teilnehmer steht kein Widerrufsrecht zu, § 312 g Abs.2 Nr.9

8. Beschädigungen

Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Schwimmunterricht/ Trockenkurse, werden auf Kosten des Verursachers geltend gemacht.

9. Versicherung und Haftung

a.) Die Teilnehmer sind ab Kursbeginn bis zu seinem Ende im Wasser/ im Trainingsraum versichert. Dies gilt nicht für Begleitpersonen.
b.) Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenstände der Bäder und der Trainingsräume, vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

10. Hausordnung

Der Hausordnung der Schwimmeinrichtung und der Trainingsräume ist Folge zu leisten.

11. Aufsichtspflicht

a.) Der Schwimmschule obliegt die Aufsichtspflicht während des Kurses. Sie haftet für die Zeit des Schwimmkurses im Wasser und für die Zeit des Kurses im Trainingsraum.
Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es insbesondere die Pflicht der Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu beaufsichtigen. Kinder dürfen vor und nach dem Unterricht im Schwimmbad nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung, wenn Kindern vor Kursbeginn und nach Kursende im Schwimmbad etwas passiert.
b.) Werden Anweisungen des Kursleiters nicht befolgt und wird dadurch der Schwimmkurs gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger mündlicher Abmahnung von der Unterrichtsstunde, im Wiederholungsfall auch von dem gesamten Kurs, ausgeschlossen werden. Selbiges gilt, wenn die Hausordnung (Ziff. 10) nicht eingehalten werden.
c.) Das Fotografieren ist ausschließlich im Bereich des Schwimmbeckens erlaubt, wenn alle anderen Teilnehmer damit einverstanden sind. Entsprechendes gilt für die Fertigung von Filmaufnahmen. Das Fotografieren in den Bereichen der Umkleidekabinen und Duschen ist verboten.

12. Hygiene

Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenfalls ist das Essen und Trinken in der Schwimmhalle, in den Trainingsräumen sowie der Umkleide nicht erlaub

13. DS-GVO.

Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der DS-GVO zu. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.anke-jellinghaus.de/datenschutzerklaerung.html abzurufen.

14. Mit der Anmeldung zum Schwimmkurs und Reha-Präventionskurs, stimmt der Teilnehmer den vorstehenden AGB zu.

15. Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.